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ABG Werbetechnik

1 Geltungsbereich

1.1 Die teamCOMMERCE GmbH erbringt ihre Leistungen im BEreich Werbetechnik ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kentniss entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2 Vereinbarungen, die zwischen teamCOMMERCE GmbH und dem Auftraggeber in Ausführung des Vertrages getroffen werden, werden schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

1.2.1 Ausnahmeregelung zu 1.2

Mündliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und teamCOMMERCE GmbH haben dann eine Gültigkeit, wenn es sich um eine länger bestehende Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und teamCOMMERCE GmbH handelt. Diese kann durch einen Nachweis an mindestens 10 vergangenen Rechnungen belegt werden.

Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen ist unzulässig.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrageseinschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

- ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren anstelle der unwirksamen Klausel eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen bei sach- gerechter Abwägung gerecht wird.

2 Urheber- und Nutzungsrechte

2.1 Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt teamCOMMERCE GmbH dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

2.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) der teamCOMMERCE GmbH sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 teamCOMMERCE GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für Eigenwerbung nutzen.

2.4 Ohne Zustimmung der teamCOMMERCE GmbH dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede

Nachahmung, auch von Teilen ist unzulässig.

2.5 Die Werke der  teamCOMMERCE GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zeitraum verwendet werden.

2.6 Ohne anderslautende ausdrückliche Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung.

2.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an

Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind kostenpflichtig und bedürfen der Einwilligung der teamCOMMERCE GmbH.

2.8 Über den Umfang der Nutzung steht der teamCOMMERCE GmbH ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht  worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der  teamCOMMERCE GmbH.

2.9 In der Annahme einer Präsentationsvergütung liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen - auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

2.10 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann die Aufgabe der teamCOMMERCE GmbH, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

3 Vergütungen und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Berechnungen der Vergütungen richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen der teamCOMMERCE GmbH und nach den Empfehlungen  des Vergütungstarifvertages der Allianz deutscher Designer e.V. (AGD)

3.2 Die Vergütungen sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.

3.3 Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die teamCOMMERCE GmbH eine Abschlagszahlung verlangen.

3.4 Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber

das Eigentum der teamCOMMERCE GmbH.  Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3.5 Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.6 Bei Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber, in den Fremdfirmen einbezogen werden (z.B. Produktion von Druckerzeugnissen, Texten eines Werbetexters, Übersetzungen, Materialien und Leistungen für Werbetechnik), ist eine Anzahlung von 50% des Auftragsvolumens zu entrichten. Erst nach Bankeingang der entstehenden Zahlung werden Fremdfirmen mit der Abwicklung des Auftrages beauftragt.

4 Zusatzleistungen

4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 4.2 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachberechnung.

5 Leistungen Werbetechnik/Folienbeklebungen

5.1 Bei sämtlichen Werbetechnikarbeiten gelten für die verwendeten Materialien prinzipiell immer die Haltbarkeits- und Gewährleistungsbedingungen  des jeweiligen Herstellers. Für die verwendeten Materialien vermittelt teamCOMMERCE GmbH die Herstellergarantie lediglich weiter.

5.2 Diese sind den jeweiligen Internetseiten zu entnehmen.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers  kann teamCOMMERCE GmbH dem Auftraggeber diese in Schriftform zukommen lassen.

5.3 Untergründe bei Schilder- oder Schilderanlagenmontagen, müssen für die Montage des Objektes geeignet sein. Wünscht der Auftraggeber eine Montage auf nicht geeignete Untergründe (Mauerwerke, Fundamente o.ä.) so erlischt der Garantieanspruch im Falle von auftretenden Mängeln.

5.4 Müssen Bohrungen vorgenommen werden, so geht die teamCOMMERCE GmbH davon aus, dass sich im nicht sichtbaren Bereich (im Mauerwerk o.ä.) keine Leitungen, Rohre o.ä. befinden. Sollten bei der Montage Beschädigungen von Leitungen, Rohren o.ä. auftreten, so übernimmt teamCOMMERCE GmbH hierfür keine Gewährleistung.

5.5 Scheibenfolierungen als Sichtschutz, UV-Schutz, Werbebeklebung oder Fahrzeugscheibentönung.

Bei Scheibenfolierungen  jedlicher Art sind geringfügige Maßabweichungen, Luft- oder Staubeinschlüsse oder Abstände der Folien zum Rand vom Auftraggeber in Kauf zu nehmen, da sich diese selbst bei größtmöglicher Sorgfalt bei der Verklebearbeit nicht vermeiden lassen. Reklamationen dieser Art sind nichtig und von der Gewährleistungspflicht ausgenommen.

5.6 Der Auftraggeber wird bei Scheibenfolierungen der teamCOMMERCE GmbH immer darauf hin gewiesen (in schriftlicher oder mündlicher Form), ob es wichtig ist eine Innen- oder Außenverlegung der Folien vorzunehmen.

Wünscht der Auftraggeber eine Folierung entgegen des Hinweises, so erlischt bei hieraus resultierenden oder auftretenden Mängeln die Gewährleistungspflicht (z.B. Spannungsrisse von Glaselementen).

5.7 Bei der Verklebung von Folienbetextungen und Digitaldrucken werden am jeweiligen Design gemeinsam teamCOMMERCE GmbH und dem Auftraggeber die Positionierungen der Folienelemente schriftlich oder auch mündlich festgelegt. Da es aber gerade bei Fahrzeugfolierungen, durch die in sich schräg oder gebogen zueinander verlaufenden Kanten, Sicken, Falze oder Schweller, nicht möglich ist jedes Folienelement genau zu definieren muss die teamCOMMERCE GmbH teilweise direkt bei der Beklebung eine Korrektur der Folienelemente vornehmen. Diese Positionskorrekturen sind vom Auftraggeber in Kauf zu nehmen und können nicht reklamiert werden.

5.8 Bei einer Fahrzeugkomplettbeklebung werden nur die Sichtflächen (Außenflächen) beschichtet, keine Innenbereiche. In tieferen Spaltmaßkanten kann die Originalfarbe sichtbar bleiben.

Die Komplettbeklebung erfolgt auf allen Teilen der Sichtfläche, welche mit Folie umsetzbar sind. Bereiche, die mit Folie nicht mehr umsetzbar sind, werden ausgelassen.

5.9 Die teamCOMMERCE GmbH ist bemüht, die Folien möglichst großflächig aufzubringen. Ein überlappendes Ansetzen der Folien lässt sich allerdings bei der Komplettbeklebung, bedingt durch breite und tiefe Spaltmaße, Fahrzeugübergrößen oder tiefe Karosseriesicken, nicht vermeiden.

Bei der Komplettbelebung bleibt, bedingt durch breite und tiefe Spaltmaße, die Originalwagenfarbe an diesen Stellen teilweise erkennbar.

Kleinere Knicke an den äußersten Ecken können entstehen und müssen vom Kunden in Kauf genommen werden. Anbauteile sind in gewissem, besprochenen Maß vom Kunden vorher zu demontieren.

5.10 Das Fahrzeug ist zum Beklebungstermin waschstraßensauber anzuliefern. Für eine Fahrzeuggrundreinigung durch uns fallen gesonderte Kosten an.

5.11 Auf den zu beklebenden Fahrzeugteilen (einschließlich bis zu 5cm um die Kante) dürfen sich keinerlei Oberflächenversiegelungen wie Nanoversiegelungen, Wachse, Polituren oder ähnliche Mittel,  welche die Klebeleistung von Folien negativ beeinträchtigen (Solche Mittel  müssen vom Auftraggeber im Vorfeld sorgfältig entfernt werden).

5.12 Trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Hausstaubeinschlüsse nicht zu vermeiden,

5.13 Bläschenbildung ist Teil des Klebestoffaushärtungsprozesses. Vollständig geglättet ist die Folienoberfläche abhängig von Wärme und Kälte – nach frühestens 3 Wochen.
Bläschen oder ggf. Falten die im Abstand zum beklebten Objekt von 1,5 Meter nicht erkennbar sind sind von der Reklamation ausgeschlossen.

5.14 Lösemittel-, bzw. teillösemittelbasierend bedruckte Folien werden erst nach einer Trocknungszeit von 72 / 48 Stunden verklebt. Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert werden, erlischt der Garantieanspruch.

 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden durch unsachgemäße Reinigung, insbesondere häufiges Reinigen mit Hochdruckreinigern, Vandalismus, übermäßige mechanische, physikalische und chemische Beanspruchung.

5.23 Von der Garantie ausgeschlossen sind:

- Nanoversiegelungen

- Oberflächenversiegelungen wie Wachse, Polituren oder ähnliche Mittel,  welche die Klebeleistung von Folien negativ beeinträchtigen

- Neulackierungen unter 6 bis 8 Wochen Aushärtungszeit

- Nachlackierungen/Lackierungen gebrauchter Fahrzeuge

- nicht fachgerechte Lackierungen

 5.15 Für die  Ausführung von Beklebung und Montagen übernehmen wir eine Garantie von 2 Jahren.

5.16 Der Kunde ausschließlich einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).

Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

5.17 Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung hat uns der Kunde das Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen.

5.18 Fehlerbeseitigung oder Ersatzlieferung begründen nur dann ein Anerkenntnis des Mangels, wenn dies ausdrücklich von uns erklärt wird.

5.19 Für die Überprüfung eines Mangels, für den unsere Eintrittspflicht im Rahmen der Gewährleistung nicht besteht, sind wir berechtigt, nach Arbeitsanfall und nach Maßgabe unserer betriebsüblichen Kostensätze gegenüber dem Kunden gesondert abzurechnen.

5.20 Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 10 Tagen)  nach Auftreten schriftlich gemeldet werden, da ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr zu gewährleisten ist.

Im Garantiefall werden wir Nacherfüllung leisten. Zur Nacherfüllung ist die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Wird diese verweigert, so sind wir von der Nacherfüllung befreit.

5.21 Die Garantie erlischt, wenn die Materialien durch unsachgemäße Reparaturen ohne unsere schriftliche Zustimmung vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen.

5.22 Der Kunde sichert zu, dass bei der Gestaltung der Beschichtung und Folie auf seine Veranlassung hin einzubringende Logos. Markenzeichen, Schriftzeichen, Kennzeichen, Bilder etc. frei von Rechten Dritter sind.

6 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

6.1 An den Arbeiten der teamCOMMERCE GmbH werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

6.2 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an teamCOMMERCE GmbH zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

6.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7 Korrektur und Produktionsüberwachung

7.1 Vor Produktionsbeginn sind teamCOMMERCE GmbH Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird der teamCOMMERCE GmbH nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist teamCOMMERCE GmbH ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

8 Haftung und Gewährleistungen

8.1 Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeitrechtliche Zulässigkeit wird der teamCOMMERCE GmbH nicht übernommen; Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

8.2 Soweit teamCOMMERCE GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

8.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an teamCOMMERCE GmbH, stellt er teamCOMMERCE GmbH von der Haftung frei.

8.4 Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet teamCOMMERCE GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben der teamCOMMERCE GmbH gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.

8.6 Der Auftraggeber stellt der teamCOMMERCE GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung der teamCOMMERCE GmbH auf den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.

8.7 Die teamCOMMERCE GmbH legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von teamCOMMERCE GmbH vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit teamCOMMERCE GmbH abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.

9 Verzug

9.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die der teamCOMMERCE GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen

- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten und Unterauftragnehmern – hat die teamCOMMERCE GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen teamCOMMERCE GmbH , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

9.2 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist teamCOMMERCE GmbH berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

9.3 Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Sämtliche geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Parteien ist Deggendorf, soweit gesetzlich zulässig.

10.3 Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

 

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